30-jährige Verjährung im Dieselskandal erkämpft!

Es ist inzwischen bekannt, dass nicht nur VW, sondern auch andere Hersteller von Dieselfahrzeugen bei der Abgasreinigung manipuliert haben. Bisher haben jedoch nur 5% der Betroffenen in Österreich etwas dagegen unternommen. Der OGH hat die von uns erwirkte 30-jährige Verjährung bestätigt!

Dank der erkämpften 30-jährigen Verjährung haben Sie als Betroffene/r immer noch die Möglichkeit auf Schadenersatz.

Es drohen nun auch die behördliche Stillegung betroffener Fahrzeuge und ein millionenfacher Rückruf.

Sie sollten daher Ihre Schadenersatzansprüche nicht verjähren lassen.

In Deutschland haben diejenigen, die Ansprüche geltend gemacht haben, Vergleichszahlungen von bis zu EUR 6.250,00 erhalten. Wir sind überzeugt, dass dieses Ergebnis auch in Österreich möglich ist.  Sollten Sie ein Fahrzeug mit dem Motor EA189 von VW besitzen, ist ein Schadenersatz bis zur Höhe des ursprügnlichen Kaufpreises möglich (abhängig vom Alter und der Nutzung Ihres Fahrzeuges).

Machen Sie Ihren Schadensersatz geltend und registrieren Sie sich jetzt auf unserer Legal-Tech-Plattform.

Hier finden Sie mehr Informationen:

dieselgate.at